{"id":129,"date":"2019-11-18T16:09:53","date_gmt":"2019-11-18T15:09:53","guid":{"rendered":"http:\/\/wandbilder-schoch.de\/schoch\/wordpress\/?page_id=129"},"modified":"2019-11-18T22:59:25","modified_gmt":"2019-11-18T21:59:25","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/wandbilder-schoch.de\/schoch\/wordpress\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung (seit Januar 2014)<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Namen und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zur Rettung der Wandbilder im Schoch-Areal\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c f\u00fchren.<\/li>\r\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart-Feuerbach.<\/li>\r\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Der Verein zur Rettung der Wandbilder im Schoch-Areal verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\r\n<li>Zweck des Vereins ist die Erhaltung der Wandbilder der Kantine im Schoch-Areal, die durch den Abbruch der Geb\u00e4ude bedroht sind. Die Wandmalereien sind ein Zeugnis der unmittelbaren Nachkriegszeit Feuerbachs. Sie sollen fachm\u00e4nnisch abgenommen und im Sinne der Empfehlung der unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde der Stadt Stuttgart an einer \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Stelle f\u00fcr die Allgemeinheit ausgestellt werden. Der Satzungszweck ist die Erhaltung und Ausstellung der Werke sowie die Beschaffung und Verwaltung von finanziellen Mitteln f\u00fcr die steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke des Vereins \u201eVerein zur Rettung der Wandbilder im Schoch-Areal e.V.\u201c<\/li>\r\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\r\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person werden.<\/li>\r\n<li>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hier\u00fcber die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages wirksam.<\/li>\r\n<li>Beendigung der Mitgliedschaft <br \/>Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Der Austritt erfolgt mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres. <br \/>Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es <br \/>a) mehr als sechs Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist, <br \/>b) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise gesch\u00e4digt hat.<br \/>Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung eines Jahresbeitrags.<\/li>\r\n<li>Die Beitragsh\u00f6he wird in der Beitragsordnung festgelegt und von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden zu Beginn eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Organe des Vereins<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Vorstand<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung einschlie\u00dflich der Aufstellung der\u00a0 <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 Tagesordnung,<br \/>b) die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte zur Verwirklichung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben,<br \/>c) die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung, <br \/>d) die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts, <br \/>e) die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/li>\r\n<li>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus <br \/>a)<br \/>\r\n<ul>\r\n<li>dem\/der Vorsitzenden,<\/li>\r\n<li>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\r\n<\/ul>\r\nDer\/die Vorsitzende vertritt in der Regel den Verein alleine. Bei seiner\/ihrer Verhinderung ist der\/die Stellvertreter\/in alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt.<br \/>b) Weitere Mitglieder des Vorstands sind <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 &#8211; ein\/e Schriftf\u00fchrer\/in <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 &#8211; ein\/e Kassierer\/in <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 &#8211; ein\/e Beisitzer\/in. <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Sie sind nicht vertretungsberechtigt im Sinne des \u00a7 26 BGB. <br \/>c) Der\/die Vorsitzende oder der Vorstand kann geeignete Personen zur Mitarbeit im Verein <br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0heranziehen.<\/li>\r\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einzeln gew\u00e4hlt. <br \/>Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung sind zul\u00e4ssig. Ein Mitglied des Vorstandes bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Nachfolger.<\/li>\r\n<li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von dem\/der Vorsitzenden, bei dessen\/ihrer Verhinderung von seinem\/ihrer Stellvertreter\/in einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden, bei Verhinderung die seines\/seiner Stellvertreter(s)\/in.<\/li>\r\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: <br \/>a) \u00c4nderung der Satzung <br \/>b) Aufnahme von Mitgliedern im Sinne von \u00a7 3 Ziffer 2 und Ausschluss von Mitgliedern im Sinne von<br \/>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a7 3 Ziffer 4.3 Absatz a) und b) <br \/>c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands <br \/>d) Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands <br \/>e) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge <br \/>f) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfer(n)innen <br \/>g) Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\r\n<li>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.<\/li>\r\n<li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, die Aufl\u00f6sung des Vereins oder die \u00c4nderung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge zum Gegenstand haben.<\/li>\r\n<li>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beantragt. Soweit die Umst\u00e4nde dies zulassen, ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden, bei dessen\/ihrer Verhinderung von dem\/der Stellvertreter\/in geleitet. Sind beide verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen\/eine Versammlungsleiter\/in.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener oder geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein\/e Kandidat\/in die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten\/innen ist eine Stichwahl durchzuf\u00fchren. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Beschl\u00fcsse \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.<\/li>\r\n<li>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist von dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in und von dem\/der Versammlungsleiter\/in zu unterschreiben.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol>\r\n<li style=\"list-style-type: none;\">\r\n<ol>\r\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der\/die Vorsitzende und sein\/ihre Stellvertreter(in) gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/li>\r\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins gehen die Wandmalereien und das Verm\u00f6gen des Vereins an das Stadtarchiv der Stadt Stuttgart zur Erhaltung der Wandbilder im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung.<\/li>\r\n<li>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend \u00a7 8 Ziffer 1 und 2, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung (seit Januar 2014) \u00a7 1 Namen und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zur Rettung der Wandbilder im Schoch-Areal\u201c. 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